Arbeitsstipendien des Freistaats Bayern für Schriftstellerinnen und Schriftsteller

[26.01.2010] Der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst vergibt 2010 nach Maßgabe der im Haushalt bereit gestellten Mittel bis zu sechs Arbeitsstipendien an Schriftstellerinnen und Schriftsteller. Die Mittel dienen dazu, ohne wirtschaftlich-materiellem Zwang begonnene literarische Werke zu beenden. Die Werke sollen in deutscher Sprache verfasst sein. Pro Stipendium stehen 6.000 € zur Verfügung.


Bewerbungsbedingungen

Bewerben können sich Schriftstellerinnen und Schriftsteller der Bereiche Prosa, Lyrik, Drama/Hörspiel sowie Kinder- und Jugendliteratur. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ihren Wohnsitz in Bayern haben. Weitere Voraussetzung ist, dass mindestens ein Werk bereits veröffentlicht wurde oder ein Verlagsvertrag bzw. die verbindliche Option eines Verlages auf die Herausgabe des in Arbeit befindlichen Werks nachgewiesen wird; dabei sind print-on-demand-, Zuschuss- und Eigenverlage ausgenommen. Im Bereich Drama/Hörspiel genügt auch die Zusage einer Rundfunkanstalt oder eines Theaters, das Werk zu senden oder aufzuführen. Eine Altersgrenze besteht nicht, doch soll die Entwicklungsfähigkeit des literarischen Gesamtwerks bei der Auswahl berücksichtigt werden.


Bewerbungsverfahren

Interessentinnen und Interessenten können bis zum 1. März 2010 formlos eine Bewerbung um ein Stipendium einreichen bei:
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Ref. B 1, Salvatorstraße 2, 80333 München.

Die Bewerbung muss enthalten:

  • biographische Angaben,
  • ggf. Liste bisheriger Veröffentlichungen mit Nennung der Verlage,
  • Expose zum literarischen Vorhaben (2 Seiten),
  • Arbeitsproben (aus dem Projekt): bei Prosa maximal 30 Seiten, bei Lyrik maximal 20 Gedichte, bei Drama/Hörspiel maximal ca. 20 Seiten,
  • ggf. Verlagsvertrag bzw. verbindliche Option auf Herausgabe des in Arbeit befindlichen Werks,
  • Angaben über gleichzeitige Stipendienanträge bei anderen Stellen sowie über erhaltene Stipendien in den letzten drei Jahren.

Die Bewerbung ist in zehnfacher Ausfertigung (keine Originale) einzureichen.

Über die Vergabe des Stipendiums entscheidet der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst auf Vorschlag einer Jury. Ein Rechtsanspruch auf ein Stipendium besteht nicht.

Nach Drucklegung ist ein Belegexemplar des geförderten Werkes vorzulegen. Im Werk ist auf die Förderung durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hinzuweisen.


Kontakt:

MRin Eva Hammig - Tel. 089 2186 2341, Email an Hammig Garnier
MRin Patricia von Garnier - Tel. 089 2186 2331, Email an Hammig Garnier
StDin Dr. Elisabeth Donoughue - Tel. 089 2186 2465, Email an Elisabeth Donoughue




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