Mögliche Vergütungsregel für literarische Übersetzungen

Gemeinsame Pressemitteilung des VdÜ (Verband deutschsprachiger Übersetzer literarischer und wissenschaftlicher Werke e.V. – Bundessparte Übersetzer im Verband deutscher Schriftsteller [VS] in ver.di) und des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels vom 20. Juni 2008

[21.07.2008]  Übersetzergewerkschaft und Publikumsverlage verständigen sich auf mögliche Vergütungsregel für literarische Übersetzungen

Nach sechsjährigen Auseinandersetzungen haben sich die Bundessparte Übersetzer in der Gewerkschaft ver.di / VdÜ und namhafte deutsche Publikumsverlage auf eine Vergütungsregel für literarische Übersetzungen verständigt. Über das  Verhandlungsergebnis wird eine Mitgliederversammlung der Übersetzer am 20. September ihr Votum abgeben, bevor die Vergütungsregel in Kraft treten kann.

Der jetzt vorliegenden Verhandlungslösung gehen mehrjährige Verhandlungen zwischen den Parteien sowie zahlreiche Gerichtsprozesse zwischen Übersetzern und Verlagen voraus. Die Regelung basiert auf einem Vorschlag von Ministerialdirigent a.D. Dr. Elmar Hucko, der zwischen den Parteien als Mediator vermittelt hat.

Im Kern besteht die Vergütungsregel aus einer Umsatzbeteiligung für alle Übersetzer von belletristischen Werken und Sachbüchern ab einer verkauften Auflage von 5.000 Exemplaren sowie weiteren Erlösbeteiligungen an Taschenbuch-, Hörbuch- und elektronischen Ausgaben; zusätzlich gibt es eine Beteiligung an sämtlichen Lizenzerlösen.

Nach dieser Vergütungsregel erhält eine weitaus höhere Zahl von Übersetzerinnen und Übersetzern zusätzlich zur Grundvergütung Beteiligungen als nach den bislang ergangenen Gerichtsurteilen. Die Mehrkosten werden zum Teil durch niedrigere Beteiligungshöhen für Bestseller kompensiert; die verbleibenden Kosten müssen von den Verlagen getragen werden.

Die Honorarkommission der Übersetzer empfiehlt der am 20. September stattfindenden außerordentlichen Mitgliederversammlung Zustimmung.

Die im Folgenden genannten Verlage haben sich anlässlich der gerade stattfindenden Buchhändlertage in Berlin der neuen Regel angeschlossen:

  • Aufbau Verlagsgruppe   
  • arsEdition
  • Berlin University Press
  • Berlin Verlag
  • Campus Verlag
  • Carlsen Verlag
  • Ch. Links Verlag
  • Coppenrath Verlag
  • Deutscher Taschenbuchverlag
  • Eichborn
  • Frankfurter Verlagsanstalt
  • Georg Thieme Verlag
  • Hoffmann und Campe Verlag
  • Kiepenheuer und Witsch
  • Patmos Verlagshaus
  • Piper Verlag
  • S. Fischer Verlag
  • Thienemann Verlag
  • Ullstein Buchverlage
  • Verlag Antje Kunstmann
  • Verlagsgruppe Oetinger
  • Verlagsgruppe Random House

Die Pressemitteilung des VdÜ , die Presseerklärung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels sowie der Entwurf »Gemeinsame Vergütungsregeln« können als pdf-Datei auf den Internetseiten von ver.di eingesehen bzw. geladen werden.




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