Protestbrief zur Urheberrechtsnovelle

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Vorfeld der 2./3. Lesung der Urheberrechtsnovelle „Zweiter Korb” hat Wolfgang Schimmel in Absprache mit mir noch einmal einen sehr eindringlichen Brief formuliert, der am 2. Juli an alle Mitglieder des Bundestages verschickt wurde.

Bei der Vergütung für Geräte und Speichermedien gibt es zwar Verbesserungen zu verzeichnen (u.a. der Wegfall der Limitierung auf höchstens 5 % des Gerätepreises), die sicherlich auch auf die Proteste des VS und anderer Urhebervertretungen zurückzuführen sind.
Insbesondere die Frage der Neuregelung der unbekannten Nutzungsarten würde uns jedoch nach wie vor erhebliche Nachteile bescheren. Es geht dabei kurz gesagt darum, dass wir Urheberinnen und Urheber Rechte für künftige Nutzungsarten, die wir mit heutigem Wissen noch gar nicht kennen können, in den Verträgen automatisch an Verwerter abtreten. Das solle zudem bei bereits abgeschlossenen Verträgen rückwirkend ab 1966 gelten, wenn auch mit Vergütungsanspruch, was eh selbstverständlich sein sollte. Nur solle eine Anfrage der Verwerter an die
„zuletzt bekannte Adresse” der Urheber ausreichen, dass im Falle ausbleibender Antwort das Recht für die neue Nutzungsart an den jeweiligen Verwerter übergeht. Das ist aber mit dem Schutzrecht der Urheberinnen und Urheber unvereinbar.

Den Brief hat der stellvertretende ver.di-Vorsitzende und für den VS und alle Kunstfachgruppen zuständige Fachbereichsleiter Frank Werneke unterzeichnet.
So werden die Forderungen des VS mit dem Gewicht aller Kreativen in ver.di vorgetragen. Frank Werneke bittet eindringlich, die Sorgen „von rund 60.000 Urheberinnen und Urheber sowie ausübende Künstlerinnen und Künstler zu
 berücksichtigen. Die geplante Änderungen sind durchweg geeignet, die rechtliche und wirtschaftliche Situation der Kreativen aller Sparten deutlich zu verschlechtern.„

Schöne Grüße
Imre

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