Geschichte des VS, Teil 3
1969: Gründungskongress des Verbands deutscher Schriftsteller e.V. (VS)
Am 8. Juni 1969 wird in Köln der eingetragene Verein „Verband deutscher Schriftsteller” gegründet. Die Abkürzung VS wird gewählt als Unterscheidung zur Studentenorganisation VDS. Mitglieder des Gründungsvorstands sind: Dieter Lattmann als Vorsitzender, Stellvertreter Hans Bayer (Thaddäus Troll), Helmut M. Braem, Ingeborg Drewitz, Eberhard Horst, Justitiar Prof. Dr. Wilhelm Nordemann, Geschäftsführer Wilhelm Damwerth. Sekretariat: Ursula Bräuning.
Die wichtigsten Forderungen des VS-Zwölf-Punkte-Programms:
Durchführung einer Sozialenquete zur Situation der Schriftsteller, berufseigene Altersversorgung, Bibliotheksabgabe für die Ausleihe geschützter Literatur, Rechtsberatung der Autoren, Rahmenverträge mit Verlagen und Sendern, Abschaffung der Umsatzsteuer für Autoren, Korrektur des Urheberrechtsgesetzes (Schulbuchparagraph), Mitwirkung an bilateralen Urheberrechtsabkommen, an öffentlichen Aufgabe, an Kontakten zu anderen Schriftstellerverbänden in West und Ost.
Aus der Gründungsrede von Dieter Lattmann „Der Poet auf dem Supermarkt” im Kölner Gürzenich am 8. Juni:
„Unter Schriftstellern, man weiß es, ist der Sinn für Zusammengehörigkeit nicht sonderlich ausgeprägt. Es gibt die Kumpanei der Gruppen - den Begriff „Kumpanei” prägte Hans Magnus Enzensberger für die „Gruppe 47” - , doch viel zu selten gemeinsames Vorgehen aus berufspolitischer Solidarität. Autoren sind wenig brauchbar für die landesübliche Vereinsmeierei. Doch in einer Zeit, die zu großen Blöcken publizistischer Macht tendiert, müssen auch sie sich zusammenschließen. Vom Schriftstellerverband reden, heißt von sehr praktischen, sehr politischen Dingen reden. Es heißt von dem sprechen, was alle Autoren angeht und um dessentwillen man zurückstellen sollte, was die meisten trennt. (...) Wenn wir uns wechselseitig an unseren Büchern messen, einigen wir uns nie. Wenn wir aber zugrunde legen, von welchen Kräften wir abhängig sind - rechtlich, gesellschaftlich, wirtschaftlich -, müßten wir Fachidioten sein, wollten wir das Bestehende nicht zu ändern versuchen. (...) Die Konzeption ist gewerkschaftlich. Da jedoch Schriftsteller hierzulande nicht nur vor dem Finanzamt als freiberufliche Unternehmer gelten, können sie nicht ohne weiteres einer Gewerkschaft beitreten. Verhandlungen werden ergeben, in welcher Form sich die Assoziation an den Deutschen Gewerkschaftsbund anbietet.(...)Zu den Schwierigkeiten, die zu benennen man sich nicht scheuen darf, gehört das Problem der Toleranz der literarischen Elite gegenüber dem Durchschnitt der Schriftsteller. Zugluft herrscht in der Konkurrenz der Begabungen, da geht es nicht zimperlich zu. Literarische Wertungen sind jedoch nicht Zweck eines Berufsverbands. (...) Das bedeutet freilich nicht Blindheit gegenüber Rangunterschieden. Wollte man die Sensibilität für Begabungen aufstecken, könnte man gleich einpacken.”
Aus der Rede von Heinrich Böll „Ende der Bescheidenheit” anlässlich der VS-Gründung:
„Hin und wieder mögen wir ganz kluge Leute sein, als Vertreter unserer Interessen in einer Gesellschaft, die von Interessenvertretern dirigiert wird, sind wir Schwachsinnige. Dieser Schwachsinn hat z. T. ehrenwerte Ursachen, etwa die, daß wir zu sehr mit unserer Arbeit, die eine öffentliche ist, beschäftigt sind, als daß uns finanzieller Kram sonderlich interessieren könnte, solange wir halbwegs zurecht kommen. Andere Ursachen mögen Bescheidenheit und Idealismus sein. Ich schlage vor, daß wir die Bescheidenheit und den Idealismus einmal für eine Weile an unsere Sozialpartner delegieren: an Verleger, Chefredakteure und Intendanten.Es mag manchen von uns trösten, daß er möglicherweise Ewigkeitswerte schafft, dieser Trost sei ihm unbenommen, wenn er uns nicht hindert, uns hier und heute, gestützt auf diesen Gesamtverband, Gedanken darüber zu machen und einmal öffentlich darzulegen, wie wir unser Geld eigentlich verdienen. (...) In Wirklichkeit sind wir tarifgebundene Mitarbeiter einer Großindustrie. (...) Machen Sie sich klar, welche Lobby oder Gewerkschaft uns zukäme an Stelle der bescheidenen Regionalverbände, die bei einem Stadtoberhaupt oder einem Kultusminister ein paar tausend Mark zusammenschnorren mußten, damit sich deutsche Dichterinnen und Dichter wieder einmal in ihrer rührenden Ewigkeitswertigkeit öffentlich präsentieren konnten.”
Staat und Gesellschaft würden sich einen Dreck um eine unsolidarische Minderheit der Schriftsteller scheren, die, solange sie aus dem „Resolutionsprovinzialismus” nicht herauskämen, sich mit ein paar hingestreuten Lorbeerblättern begnügen dürften. Mit Zahlen und konkreten Beispielen belegt Heinrich Böll ausführlich das „System und Problem der Ausbeutung” der Schriftsteller und zeigt auch die fatale Situation der Übersetzer:
„Es ist schon nicht mehr absurd, es ist irrsinnig, daß Umwelt und Gesetzgeber, die dauernd mit den Produkten dieses merkwürdigen Wesens Schriftsteller konfrontiert sind, nicht nur so wenig, sondern gar nichts von den Umständen zu wissen scheinen, unter denen dieses Wesen arbeitet. (...) Und warum erlöscht die Schutzfrist? Wenn vor siebenhundert Jahren ein hübsches Bauernmädchen dem Herzog gefiel, er es zum Kebsweib nahm, später zur Gräfin erhob, ihr einen Landbesitz mit Schloß schenkte, so gehören Schloß und Landbesitz noch heute den gräflichen Nachkommen jener hübschen Bauernmaid, obwohl die Dienstleistung, der sie ihn verdanken, schon fast ein Jahrtausend zurückliegt. Und wehe dem, der diesen Privatbesitz antasten möchte! Ich sehe nicht ein, wieso die mehr oder weniger großen Provinzen, die wir uns erschreiben, siebzig Jahre nach unserem Tod der Allgemeinheit übergeben werden.”
Auszüge aus der Satzung :
§ 1 Der Verband deutscher Schriftsteller (VS) ist als Berufsorganisation deutschsprachiger Schriftsteller tätig.
§ 3 Der Verband hat den Zweck, die kulturellen, rechtlichen, beruflichen und sozialen Interessen seiner Mitglieder zu fördern und zu vertreten sowie die internationalen Beziehungen der Schriftsteller zu pflegen.
§ 4 Der Verband tritt für praktizierte Demokratie, insbesondere für die Freiheit der Meinungsäußerung, ein.
§ 5 Mitglied kann jeder deutschsprachige Schriftsteller und jeder Erbe eines solchen Schriftstellers, der dessen Urheberrechte wahrnimmt, (...) werden, sofern das fachliche Können des Schriftstellers durch eine Buchveröffentlichung, die Sendung eines Hör- oder Fernsehspiels, die literarische Mitarbeit bei einer Rundfunkanstalt oder bei der Presse, die Aufführung eines Bühnenwerkes, die literarische Tätigkeit als Übersetzer oder entsprechende schriftstellerische Tätigkeit nachgewiesen ist. (...)
Außerhalb der Bundesrepublik wohnende deutschsprachige Schriftsteller können unmittelbar in den Verband eintreten (...).
Weitere Sondersparte: Verband deutschsprachiger Übersetzer